Franziskanerinnen von Reute
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Zustiftung:
Bei einer Zustiftung bleibt das Geld, das Sie investieren, erhalten – allein die Zinsen kommen dem guten Zweck zu. Ihre Hilfe ist nachhaltig und zielorientiert. Wir gehen keine Risiken ein: Ihr Geld wird sicher und wertbeständig angelegt.
Der Gesetzgeber gewährt bei Zustiftungen für die „Franziskanerinnen-Stiftung Indonesia“ einen die Steuer mindernden Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen.
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Spende:
Unter einer Spende versteht man eine freiwillige und unentgeltliche Leistung für religiöse, wissenschaftliche, mildtätige, gemeinnützige oder kulturelle Zwecke. Nach dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung muss die Spende auf Grund steuerrechtlicher Vorgaben unmittelbar (also spätestens im darauffolgenden Jahr) für die satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecksetzungen der Stiftung ausgegeben werden. Der Gesetzgeber gewährt bei Spenden für die „Franziskanerinnen-Stiftung Indonesia“ einen die Steuer mindernden Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen.
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Stifterfonds:
Bei einem Stifterfonds handelt es sich um ein vom Stifter für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestelltes Vermögen. Das Kapital darf auch hier nicht angegriffen werden, allein die Erträge des Stifterfonds dürfen verbraucht werden. Auch diese Form der Hilfe wirkt somit langfristig. Darüber hinaus erfüllen Stifterfonds nicht nur den Willen ihres Stifters, sie können auch seinen Namen tragen und sind damit ein sichtbares Zeichen seines Engagements.
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