Lebensphasen
Unsere Gemeinschaft zeichnet sich durch gleiche Rechte und Pflichten für jede Schwester aus. Wir alle sind zur Teilnahme an den Vollzügen des Gemeinschaftslebens wie dem Gebet, den Mahlzeiten, den Diensten in der Hausgemeinschaft, in Kapitel und Geisteserneuerung verpflichtet.
Unsere Gemeinschaft zeichnet sich auch durch die unterschiedliche Altersstruktur aus. Dabei kommt jeder Schwester in ihrer jeweiligen Lebensphase eine ganz besondere Aufgabe zu. So lassen sich die jüngeren Schwestern durch die Erfahrungen der älteren Schwestern ermutigen und lernen daraus. Die älteren Schwestern sind offen für Anstöße, welche die jüngeren einbringen. So entsteht ein Gemeinschaftsgefühl, in das die persönlichen Begabungen und Berufungen unserer Schwestern einfließen.
Unseren kranken und betagten Schwestern fällt in besonderer Weise der Dienst des Gebetes und Leidens zu. Über den Tod hinaus haben die Schwestern teil am Gebet der Gemeinschaft.






